Versicherungsrecht

Auf einen Blick

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Versicherungsvertragsrecht

Nahezu jeder Bürger unseres Landes hat heute eine Versicherung abgeschlossen.

Das Versicherungsrecht schafft den gesetzlichen Rahmen sowohl für die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen als auch für die geschäftlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten. Im Mittelpunkt der Regelungen stehen der Abschluss eines Versicherungsvertrags und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für beide Parteien.

Das Versicherungsvertragsgesetz beinhaltet, neben Auflagen und Vorschriften für alle Versicherungszweige, Regelungen für die wichtigsten von ihnen (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Schadensversicherung).

Die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 brachte wesentliche Änderungen hinsichtlich des Schutzes der Versicherungsnehmer. Das Schutzbedürfnis ist für Verbraucher beträchtlich gewachsen, weil die Versicherungsverträge und die darin enthaltenen Bedingungen für die meisten Verbraucher intransparent sind. Informationspflicht und Offenlegungspflicht sind für die Versicherer strenger geworden, Versicherte müssen nur noch schriftlich gestellte Fragen beantworten und sie haben ein bedingungsloses Widerrufsrecht. Auch einzelne Konditionen bei Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen wurden zugunsten der Versicherten modifiziert.

Bei Unstimmigkeiten und Konflikten mit Versicherungen ist es dennoch empfehlenswert sich kompetenten Rechtsrat einzuholen.

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