Miet- und WEG-Recht

Auf einen Blick

  • Abmahnungen
  • Gewerbemiete
  • Kündigungen
  • Pachtrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Wohnraummiete
  • Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die den Erwerb, die Veräußerung und den Besitz von Wohnungseigentum regeln. Im Zentrum steht dabei das Wohnungseigentumsgesetz, das außer der Begründung und der Verwaltung von Wohnungseigentum, auch die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft definiert.

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Je nach Nutzung kann es sich dabei um das Wohnmietrecht oder um das Gewerbemietrecht handeln. Die Unterschiede und die bewusste Differenzierung zwischen Wohnmietrecht und Gewerbemietrecht sind durch die größere Schutzbedürftigkeit von Wohnraummietern bezüglich ihrer Stellung dem Vermieter gegenüber motiviert. Die gesetzliche Grundlage für das Wohnmietrecht ist Teil des Zivilrechts und befindet sich damit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Obwohl man außer Immobilien auch z.B. Autos oder sonstige Gegenstände gegen Gebühr zur Nutzung überlassen kann, verbindet man mit dem Begriff "Mietvertrag" in erster Linie die Vermietung von Wohnraum.

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