Strafrecht

Auf einen Blick

  • Allgemeines Strafrecht 
  • Betäubungsmittelrecht 
  • Erwachsenenstrafrecht 
  • Jugendstrafrecht 
  • Ordnungswidrigkeitenrecht 
  • Steuerstrafrecht 
  • Strafvollstreckungsrecht 
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Die zum Strafrecht zu zählenden Rechtsnormen definieren verbotene Handlungen und Vorgehensweisen und die Strafen, die bei Zuwiderhandlung bzw. Verletzung dieser Normen fällig sind. Auf diese Weise schützt der Gesetzgeber Rechtsgüter wie Leben, Gemeinschaftswerte und persönliche Werte gegen schuld­haft begangenes Unrecht. Die wichtigsten Gesetze stehen im Strafgesetzbuch.

Das materielle Strafrecht beschreibt Tatbestände, die Handlungen oder auch deren Unterlassung sein kön­nen, sowie deren Strafen, während das formelle Strafrecht, vor allem das Strafverfahrensrecht, die Art und Wei­se der Durchsetzung von Strafen näher definiert.

Im Zuge von Ermittlungen oder im Strafverfahren sorgen Rechtsanwälte in ihrer Funktion als Straf­ver­tei­di­ger für Fairness und Rechtmäßigkeit. Im Falle eines Falles sollte der Kontakt zum Anwalt oder zur An­wäl­tin mit dem Spezialgebiet Strafrecht so früh wie möglich aufgenommen werden. Ohne anwaltliche Be­glei­tung sollten der Polizei gegenüber keine Aussagen gemacht werden. Anwälte für Strafrecht sind nicht nur als Strafverteidiger tätig. Die präventive Beratung kompetenter Anwälte kann sich zum Bei­spiel im Wirtschaftsleben als sehr vorteilhaft erweisen.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Oberbegriff für Strafrechtsnormen, die elementare Verstöße gegen Regelungen des Wirtschaftslebens unter Strafe stellen. Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts ist gesetzlich nicht geregelt. Einen Hinweis gibt § 74 c GVG, durch den Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten eingerichtet wurden. Danach zählen zum Wirtschaftsstrafrecht auch klassische Delikte wie Betrug und Untreue neben spezielleren Regelungsbereichen wie Patentgesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Insolvenzverordnung, Aktiengesetz, das Lebensmittelrecht, aber auch Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.

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