Zwangsvollstreckungsrecht

Die Bestimmungen und Vorschriften, die unter das Zwangsvollstreckungsrecht fallen, ermächtigen den Staat die berechtigten Ansprüche eines Gläubigers dem Schuldner gegenüber durchzusetzen. Die Ansprüche kön­nen privatrechtlicher oder auch öffentlich-rechtlicher Natur sein. Eine eigenmächtige Durchsetzung solcher For­de­run­gen ist höchstens im sehr beschränktem Rahmen der gesetzlich erlaubten Selbsthilfe möglich. Da­raus folgt, dass ein Gläubiger, der seine Forderung im gesetzlichen Rahmen nicht durchsetzen kann und im privaten Rahmen nicht durchsetzen darf, Anspruch auf staatliche Rechtshilfe hat.

Die Zwangsvollstreckung bedient sich unterschiedlicher Maßnahmen, von denen die Pfändung die be­kann­te­ste ist. Gepfändet werden können sowohl bewegliche Gegenstände als auch Lohn oder Gehalt und Kon­to­gut­ha­ben oder Wertpapiere.

Erfahrungsgemäß verzögern sich Zahlungen häufig auch dann, wenn ein per Mahnverfahren erwirkter Voll­streckungs­be­scheid bereits vorliegt. Rechtsanwälte, die sich mit den einschlägigen Gesetzen aus­ken­nen, können die Prozedur durch Einleiten der notwendigen Schritte erheblich beschleunigen.

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